Unsere Informationsbereiche
Alles zur österreichischen Autobahnvignette – strukturiert und verständlich erklärt.
Vignette kaufen
Kaufkanäle, Vignettenarten und Schritt-für-Schritt-Anleitung
Die österreichische Autobahnvignette ist an zahlreichen Stellen erhältlich. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen der klassischen Klebevignette und der seit 2018 verfügbaren Digitalen Vignette. Beide Varianten sind rechtlich gleichwertig; der Hauptunterschied liegt in der Handhabung.
Klebevignette
Erhältlich an Tankstellen, ÖAMTC/ARBÖ-Stellen, Trafiken und Grenzübergängen. Sofort gültig nach Kauf und Anbringen. Muss an der Innenseite der Windschutzscheibe befestigt werden.
Digitale Vignette
Kauf auf asfinag.at, über die ASFINAG-App oder bei autorisierten Partnern. Registrierung auf das Kennzeichen. Gültig ab dem Folgetag des Kaufs (außer bei Sofortaktivierung). Kein Aufkleber erforderlich.
Kauforte im Überblick
- Tankstellen (OMV, BP, Shell, Jet u. a.)
- ÖAMTC- und ARBÖ-Geschäftsstellen
- Tabak-Trafiken
- ASFINAG-Servicestellen
- Grenzübergänge (Klebevignette)
- Online: asfinag.at (Digitale Vignette)
Checkliste: Vignette korrekt kaufen
- Fahrzeugkategorie bestimmen (PKW/Motorrad/Wohnmobil)
- Vignettenart wählen (10 Tage / 2 Monate / Jahr)
- Kaufkanal auswählen (Tankstelle, online, ÖAMTC)
- Bei Digitaler Vignette: Kennzeichen korrekt eingeben
- Kaufbeleg aufbewahren (mindestens bis Ablauf der Gültigkeit)
- Gültigkeitsdatum prüfen (Beginn und Ende)
- Bei Klebevignette: Schutzfolie nicht entfernen bis zur Anbringung
- Klebevignette sofort nach Kauf anbringen
- Position der Anbringung prüfen (Innenseite Windschutzscheibe)
- Digitale Vignette: Bestätigungs-E-Mail aufbewahren
- Gültigkeit im ASFINAG-Portal überprüfen (optional)
- Bei Fahrzeugwechsel: Neue Vignette für neues Fahrzeug kaufen
- Ablaufdatum im Kalender notieren
- Keine Vignette von Dritten kaufen (Fälschungsgefahr)
Regeln & Vorschriften
Anbringungsvorschriften, Gültigkeitsbereiche und Ausnahmen
Anbringungsvorschriften (Klebevignette)
Die Klebevignette muss an der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht werden. Folgende Positionen sind vorgeschrieben:
- Oben links oder oben rechts in der Windschutzscheibe
- Mindestens 3 cm vom Rand entfernt
- Vollständig sichtbar von außen
- Nicht auf dem Rückspiegel oder der Karosserie
- Nicht auf anderen Scheiben (Seiten- oder Heckscheibe)
Mautpflichtige Strecken
| Straßentyp | Mautpflicht | Vignettenrelevant |
|---|---|---|
| Bundesautobahn (A) | Ja | Ja |
| Bundesschnellstraße (S) | Ja | Ja |
| Sondermautstrecken | Ja (Streckenmaut) | Nein (zusätzlich) |
| Bundesstraße (B) | Nein | Nein |
| Landesstraße (L) | Nein | Nein |
Ausnahmen von der Vignettenpflicht
- Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen
- Einsatzfahrzeuge (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste)
- Militärfahrzeuge im Einsatz
- Fahrzeuge des Straßendienstes (ASFINAG-Fahrzeuge)
- Diplomatische Fahrzeuge (unter bestimmten Bedingungen)
- Fahrzeuge mit Sondergenehmigung
- Fahrräder und Mofas (keine Kraftfahrzeuge)
- Fahrzeuge auf mautfreien Abschnitten (z. B. kurze Ortseinfahrten)
Strafen & Kontrolle
Kontrollverfahren, Ersatzmaut und Einspruchsmöglichkeiten
Kontrollmethoden
Die ASFINAG setzt auf automatische Kennzeichenerfassung (ANPR-Kameras) und mobile Kontrollteams. Digitale Vignetten werden vollautomatisch überprüft; Klebevignetten werden visuell und per Kamera kontrolliert.
Ersatzmaut
Wer ohne gültige Vignette erwischt wird, muss eine Ersatzmaut bezahlen. Diese beträgt für PKW 120 Euro (bei Zahlung vor Ort) oder bis zu 240 Euro (Verwaltungsstrafe). Für Motorräder gelten reduzierte Sätze.
Ablauf bei Kontrolle
Kontrollorgane können Fahrzeuge anhalten. Bei fehlender oder ungültiger Vignette wird die Ersatzmaut sofort eingehoben oder eine Anzeige erstattet. Ausländische Fahrzeuge können zur Sicherheitsleistung verpflichtet werden.
Grenzen und Ausnahmen bei Strafen
- Ersatzmaut kann vor Ort oder innerhalb von 4 Wochen bezahlt werden
- Bei Zahlung vor Ort: reduzierter Betrag (120 €)
- Bei Nichtzahlung: Verwaltungsstrafverfahren (bis 240 €)
- Einspruch gegen Strafverfügung innerhalb von 2 Wochen möglich
- Technische Defekte an der Vignette: Nachweis des Kaufs erforderlich
- Digitale Vignette falsch registriert: Korrektur vor Fahrt möglich
- Vignette gestohlen: Diebstahlsanzeige und Kaufbeleg vorlegen
- Irrtümliche Kontrolle: Einspruch beim ASFINAG-Kundendienst
- Ausländische Fahrzeuge: Sicherheitsleistung kann eingehoben werden